Entsorgung von Baustoffen: sicher und professionell
Bei Abrissarbeiten, Demontagen und Beräumungen von Grundstücken fällt einiges an, das sortenrein zu trennen und separat zu entsorgen ist. Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen sind wir berechtigt, auch gefährliche Abfälle und Sondermüll zu beseitigen: gemäß TRGS 519 Asbest, TRGS 521 Mineralwolle zum Beispiel.
Gerade Gefahrstoffe unterliegen strenger behördlicher Überwachung, deren Sanierung und Beseitigung sind genehmigungspflichtig. Diese Verantwortung für Mensch und Umwelt übernehmen wir gern und mit Überzeugung. Wir entsorgen Problemstoffe für Sie, und nehmen dabei „entsorgen“ ganz wörtlich: keine Sorgen im Zusammenhang mit schädlichen Überresten.
Zuverlässig getrennt und beseitigt dank Entsorgungsunternehmen
Kreislaufwirtschaftsgesetz, Europäisches Abfallverzeichnis, Abfallverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe: Der Verbleib von Abfällen und Baustoffen ist umfangreich geregelt – teils auch der ordnungsgemäße Umgang bei Abbrucharbeiten und Sanierungen.
Wir als Entsorgungsunternehmen sind auf dem aktuellen Stand der verpflichtenden Vorgaben, sind geübt und gerüstet mit geeigneter Ausstattung. Mischabfälle sind in aller Regel teurer in der Entsorgung als sortenreine Fraktionen. Wertstoffe wie Glas, Kunststoffe oder Metallschrott sammeln wir in Containern getrennt und führen sie der Wiederverwertung zu, womöglich sogar mit finanziellem Gewinn für Sie.
Von Privatimmobilie bis Industrieanlagen: Die DESL unterstützt breit gefächert
Für komplexere Projekte, aber auch überschaubare, greifen wir auf Ihren Wunsch auch bei der Planung des Baugeschehens unter die Arme. Sie haben Bedarf an einem Sanierungs-, Abbruch- und Entsorgungskonzept? Auch das erarbeiten wir Ihnen bis ins Detail. Wir ergänzen Sicherungsmaßnahmen oder übernehmen diese komplett. Was ist Ihr Entsorgungsprojekt im Großraum Berlin-Potsdam-Brandenburg? Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten.
Andere mineralische Baumaterialien transportieren wir ebenfalls möglichst sortiert auf die zugehörigen Deponien des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers:
- Beton, Stahlbeton
- Ziegelbruch, unbelastetes Mauerwerk
- reine Sanitär- und andere Keramik (Fliesen)
- Erdaushub
Kein Bauschutt und separat zu entsorgen sind beispielsweise
- bitumenhaltige Stoffe (Dachpappe)
- Holz
- Asbest
- Mineralwolle